Sprecher*innenrat der Landesarbeitsgemeinschaften: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Sprecher*innenrat teilt das Jahres-Veranstaltungsbudget, welches im Landeshaushalt von der [[Landesdelegiertenkonferenz]] beschlossen wird unter den Landesarbeitsgemeinschaften selbstständig auf und gibt das Ergebnis der Beratung zusammen mit einem Jahresplan der Landesarbeitsgemeinschaften dem [[Landesvorstand]] zur Kenntnis. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Statut_der_Landesarbeitsgemeinschaften#.C2.A7_9_Haushalt Statut der Landesarbeitsgemeinschaften: §9 Haushalt - Absatz 2 und 3]
Der Sprecher*innenrat teilt das Jahres-Veranstaltungsbudget, welches im Landeshaushalt von der [[Landesdelegiertenkonferenz]] beschlossen wird unter den Landesarbeitsgemeinschaften selbstständig auf und gibt das Ergebnis der Beratung zusammen mit einem Jahresplan der Landesarbeitsgemeinschaften dem [[Landesvorstand]] zur Kenntnis. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Statut_der_Landesarbeitsgemeinschaften#.C2.A7_9_Haushalt Statut der Landesarbeitsgemeinschaften: §9 Haushalt - Absatz 2 und 3]


Aus diesem Veranstaltungsbudget werden auch ggf. Beiträge, die aus Mitgliedschaften in Vereinen oder Initiativen entstehen, gezahlt. Die bereitgestellten Mittel für Reisekosten werden dabei nicht berücksichtigt. Eine Überschreitung des Haushaltsansatzes Reisekosten geht zu Lasten des allgemeinen LAG-Budgets.
Aus diesem Veranstaltungsbudget werden auch ggf. Beiträge, die aus Mitgliedschaften in Vereinen oder Initiativen entstehen, gezahlt. Die bereitgestellten Mittel für Reisekosten werden dabei nicht berücksichtigt. Eine Überschreitung des Haushaltsansatzes Reisekosten geht zu Lasten des allgemeinen LAG-Budgets.

Version vom 15. Oktober 2020, 07:01 Uhr


Aufgaben

Der Sprecher*innenrat teilt das Jahres-Veranstaltungsbudget, welches im Landeshaushalt von der Landesdelegiertenkonferenz beschlossen wird unter den Landesarbeitsgemeinschaften selbstständig auf und gibt das Ergebnis der Beratung zusammen mit einem Jahresplan der Landesarbeitsgemeinschaften dem Landesvorstand zur Kenntnis. (Siehe: Statut der Landesarbeitsgemeinschaften: §9 Haushalt - Absatz 2 und 3

Aus diesem Veranstaltungsbudget werden auch ggf. Beiträge, die aus Mitgliedschaften in Vereinen oder Initiativen entstehen, gezahlt. Die bereitgestellten Mittel für Reisekosten werden dabei nicht berücksichtigt. Eine Überschreitung des Haushaltsansatzes Reisekosten geht zu Lasten des allgemeinen LAG-Budgets.