Freie Mitarbeit

Aus Bündnis 90 / Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern
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Jeder Mensch, der sich für die Politik von BÜNDNIS 90/Die Grünen interessiert hat laut Satzung des Landesverbandes: §6 die Möglichkeit zur freien Mitarbeit.

Beginn der freien Mitarbeit

Die freie Mitarbeit beginnt mit der schriftlichen Erklärung gegenüber dem Arbeitsgremium, in dem mitgearbeitet werden soll.

Ende der freien Mitarbeit

Die freie Mitarbeit endet, wenn:

  • diese schriftlich beendet wird.
  • das betreffende Arbeitsgremium die Mitarbeit verweigert
  • gegen die die Prinzipien des Grundkonsenes und der Satzung des Landesverbandes verstoßen wird.

Rechte der freien Mitarbeit

Mit der freien Mitarbeit gehen folgende Rechte einher:

Freie Mitarbeiter*innen können nicht Parteifunktionen ausüben oder in Entscheidungsgremien delegiert werden. Sie können aber sehr wohl von Entscheidungsgremien mit beratender Stimme berufen werden und somit zwar kein Stimmrecht, aber Rederecht erhalten.