Grundfinanzierung

Aus Bündnis 90 / Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern
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Die Aufteilung der Grundfinanzierung an die acht Kreisverbände des Landesverbandes wird in der Landesfinanzordnung: §10 Verteilung staatlicher Mittel geregelt.

Die Verteilung der Grundfinanzierung auf die einzelnen Kreisverbände richtet sich nach der Maßgabe eines Grundbedarfes der einzelnen Kreisverbände in Abhängigkeit von der Fläche, und Anreizfaktoren für das Einwerben von Mitgliedern, Spendern*innen und Wählern*innen.

Die Grundfinanzierung wird wie folgt auf die Kreisverbände verteilt:

  1. 35% nach gleichen Teilen,
  2. 20% nach der anteiligen Fläche,
  3. 20% nach dem Anteil der eingeworbenen Zuwendungen (Mitgliedsbeiträge, Spenden natürlicher und juristischer Personen),
  4. 20% nach der Anzahl der Wählerstimmen (Erst- und Zweitstimmen) bei der letzten Landtags- und Bundestagswahl innerhalb der Grenzen des Kreisverbandes zum Stand 31. Dezember des Vorjahres,
  5. 5% fließen in einen Finanzausgleichsfonds, über dessen Verwendung im Haushaltsjahr der Landesfinanzrat entscheidet (gemäß §13 Landessatzung). Sollten die Mittel des Finanzausgleichsfonds im Haushaltsjahr nicht oder nicht vollständig ausgeschüttet werden, fließen sie zusätzlich in die Mittel der Grundfinanzierung des nächsten Jahres.