Ortsgruppen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Formell ist auf Landesebene nicht geregelt, welche Befugnisse Ortsgruppen haben. Bislang ist "Ortsgruppe" als eine lose Zusammenkunft von Mitgliedern und Sympathisant*innen verstanden, die sich von "Ortsverbänden" dadurch unterscheidet, dass sie keine Antrags- oder Finanzrechte haben. Näheres regelt jeder Kreisverband für sich.