Ortsgruppen: Unterschied zwischen den Versionen
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Formell ist auf Landesebene nicht geregelt, welche Befugnisse Ortsgruppen haben. Bislang ist "Ortsgruppe" als eine lose Zusammenkunft von Mitgliedern und Sympathisant*innen verstanden, die sich von "Ortsverbänden" dadurch unterscheidet, dass sie keine Antrags- oder Finanzrechte haben. Näheres regelt jeder Kreisverband für sich. | Formell ist auf Landesebene nicht geregelt, welche Befugnisse Ortsgruppen haben. Bislang ist "Ortsgruppe" als eine lose Zusammenkunft von Mitgliedern und Sympathisant*innen verstanden, die sich von "Ortsverbänden" dadurch unterscheidet, dass sie keine Antrags- oder Finanzrechte haben. Näheres regelt jeder Kreisverband für sich. | ||
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Aktuelle Version vom 19. Oktober 2020, 14:34 Uhr
Formell ist auf Landesebene nicht geregelt, welche Befugnisse Ortsgruppen haben. Bislang ist "Ortsgruppe" als eine lose Zusammenkunft von Mitgliedern und Sympathisant*innen verstanden, die sich von "Ortsverbänden" dadurch unterscheidet, dass sie keine Antrags- oder Finanzrechte haben. Näheres regelt jeder Kreisverband für sich.