Landesdelegiertenrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Landesdelegiertenrat tagt mindestens einmal im Jahr, wenn nicht mindestens zwei [[Landesdelegiertenkonferenz | Landesdelegiertenkonferenzen]] stattfinden. Er wird durch den [[Landesvorstand]] einberufen, oder aber von zwei [[Kreisverband | Kreisverbänden]]. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_11_Landesdelegiertenrat Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 3]) | Der Landesdelegiertenrat tagt mindestens einmal im Jahr, wenn nicht mindestens zwei [[Landesdelegiertenkonferenz | Landesdelegiertenkonferenzen]] stattfinden. Er wird durch den [[Landesvorstand]] einberufen, oder aber von zwei [[Kreisverband | Kreisverbänden]]. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_11_Landesdelegiertenrat Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 3]) | ||
== Fristen == | |||
Der Landesdelegiertenrat wird durch den [[Landesvorstand]] ''in der Regel'' 12 Wochen vorher terminiert. Die Einladung wird durch den [[Landesvorstand]] 6 Wochen vorher versandt. Der Einladung erfolgt schriftlich und verfügt über eine vorläufige Tagesordnung. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Gesch%C3%A4ftsordnung_Landesdelegiertenrat#.C2.A7_1_Einladung Geschäftsordnung des Landesdelegiertenrates: §1 Einladung]. <br> | |||
== Mandatsprüfung == | |||
Laut [https://wiki.gruene-mv.de/Gesch%C3%A4ftsordnung_Landesdelegiertenrat#.C2.A7_4_Beschlussf.C3.A4higkeit.2C_Mandatspr.C3.BCfung Geschäftsordnung Landesdelegiertenrat: §4 Beschlussfähigkeit, Mandatsprüfung - Absatz 1] wählt der Landesdelegiertenrat eine Mandatsprüfungskommission, die aus einem [Mitglieder | Mitglied] besteht. Nach der Wahl der Mandatsprüfungskommission stellt diese die Beschlussfähigkeit fest. | |||
== Ablauf == | |||
Laut [https://wiki.gruene-mv.de/Gesch%C3%A4ftsordnung_Landesdelegiertenrat#.C2.A7_2_Sitzungsablauf Geschäftsordnung Landesdelegiertenrat: §2 Sitzungsablauf] werden die Sitzungen in folgender Reihenfolge strukturiert:<br> | |||
# Eröffnung, Wahl des Präsidiums | |||
# Wahl des/der Protokolant_in | |||
# Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung | |||
# Feststellung der Beschlussfähigkeit | |||
# Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge | |||
# Behandlung der Tagesordnung | |||
# Schließung der Sitzung | |||
Der Landesdelegiertenrat wird durch ein Mitglied des [[Landesvorstand | Landesvorstandes]] eröffnet. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Gesch%C3%A4ftsordnung_Landesdelegiertenrat#.C2.A7_3_Er.C3.B6ffnung.2C_Wahl_und_Aufgaben_des_Pr.C3.A4sidiums Geschäftsordnung Landesdelegiertenrat: §3 Eröffnung, Wahl und Aufgaben des Präsidiums - Absatz 1] | |||
== Antragsberechtigt == | == Antragsberechtigt == | ||
Jede [[Landesarbeitsgemeinschaft]] ist antragsberechtigt. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Statut_der_Landesarbeitsgemeinschaften#.C2.A7_2_Stellung_der_LAGen_in_der_Partei Statut der Landesarbeitsgemeinschaften: §2 Stellung der LAGen in der Partei - Absatz 2]) | Jede [[Landesarbeitsgemeinschaft]] ist antragsberechtigt. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Statut_der_Landesarbeitsgemeinschaften#.C2.A7_2_Stellung_der_LAGen_in_der_Partei Statut der Landesarbeitsgemeinschaften: §2 Stellung der LAGen in der Partei - Absatz 2]) | ||
Mitglieder des Präsidiums, die einen Tagesordnungspunkt moderieren, müssen sich in ihren Redebeiträgen auf die Moderation beschränken und dürfen auch keine Anträge stellen. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Gesch%C3%A4ftsordnung_Landesdelegiertenrat#.C2.A7_3_Er.C3.B6ffnung.2C_Wahl_und_Aufgaben_des_Pr.C3.A4sidiums Geschäftsordnung Landesdelegiertentrat: §3 Eröffnung, Wahl und Aufgaben des Präsidiums - Absatz 7] | |||
== Mitglieder == | == Mitglieder == | ||
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Die Delegierten der Kreisverbände werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Die übrigen Delegierten werden von den entsendeten Organe und Vereinigungen gewählt, mit Ausnahme der Mandatsträger*innen aus Landtag, Bundestag oder Europäischem Parlament. Diese werden durch die [[Landesdelegiertenkonferenz]] gewählt. Bei der Delegierung die [[Landeswahlordnung]] und das [[Landesfrauenstatut]] zu beachten. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_11_Landesdelegiertenrat Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 2]) | Die Delegierten der Kreisverbände werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Die übrigen Delegierten werden von den entsendeten Organe und Vereinigungen gewählt, mit Ausnahme der Mandatsträger*innen aus Landtag, Bundestag oder Europäischem Parlament. Diese werden durch die [[Landesdelegiertenkonferenz]] gewählt. Bei der Delegierung die [[Landeswahlordnung]] und das [[Landesfrauenstatut]] zu beachten. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_11_Landesdelegiertenrat Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 2]) | ||
Ein [[Kreisverband]] kann aber laut [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_9_Organe Satzung des Landesverbandes: §9 Organe - Absatz 2] die Fähigkeit verlieren stimmberechtigte Mitglieder zu delegieren, wenn er zum Zeitpunkt der Eröffnung der Landesdelegiertenkonferenz mit seiner Beitragsabführung gemäß [https://wiki.gruene-mv.de/Landesfinanzordnung#.C2.A7_7_Mitgliedsbeitr.C3.A4ge Landesfinanzordnung: §7 Mitgliedsbeiträge - Absatz 2] zwei oder mehr Quartale im Rückstand ist und keine mit dem [[Landesfinanzrat]] abgestimmte Regelung vorliegt. | Ein [[Kreisverband]] kann aber laut [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_9_Organe Satzung des Landesverbandes: §9 Organe - Absatz 2] die Fähigkeit verlieren stimmberechtigte Mitglieder zu delegieren, wenn er zum Zeitpunkt der Eröffnung der Landesdelegiertenkonferenz mit seiner Beitragsabführung gemäß [https://wiki.gruene-mv.de/Landesfinanzordnung#.C2.A7_7_Mitgliedsbeitr.C3.A4ge Landesfinanzordnung: §7 Mitgliedsbeiträge - Absatz 2] zwei oder mehr Quartale im Rückstand ist und keine mit dem [[Landesfinanzrat]] abgestimmte Regelung vorliegt. | ||
== Beschlussfähigkeit == | == Beschlussfähigkeit == | ||
Der Landesdelegiertenrat ist laut [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_19_Beschlussf.C3.A4higkeit Satzung des Landesverbandes: §19 Beschlussfähigkeit - Absatz 2] beschlussfähig, wenn und solange mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. | Der Landesdelegiertenrat ist laut [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_19_Beschlussf.C3.A4higkeit Satzung des Landesverbandes: §19 Beschlussfähigkeit - Absatz 2] und [https://wiki.gruene-mv.de/Gesch%C3%A4ftsordnung_Landesdelegiertenrat#.C2.A7_4_Beschlussf.C3.A4higkeit.2C_Mandatspr.C3.BCfung Geschäftsordnung Landesdelegiertenrat: §4 Beschlussfähigkeit, Mandatsprüfung - Absatz 2] beschlussfähig, wenn und solange mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. | ||
Alle Beschlüsse können durch eine [[Landesdelegiertenkonferenz]] aufgehoben werden. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_11_Landesdelegiertenrat Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 4]) | Alle Beschlüsse können durch eine [[Landesdelegiertenkonferenz]] aufgehoben werden. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_11_Landesdelegiertenrat Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 4]) | ||
== Präsidium == | |||
Dem Präsidium gehören laut [https://wiki.gruene-mv.de/Gesch%C3%A4ftsordnung_Landesdelegiertenrat#.C2.A7_3_Er.C3.B6ffnung.2C_Wahl_und_Aufgaben_des_Pr.C3.A4sidiums Geschäftsordnung Landesdelegiertentrat: §3 Eröffnung, Wahl und Aufgaben des Präsidiums - Absatz 2] mindestens zwei [[Mitglieder]] an. Diese werden nach [https://wiki.gruene-mv.de/Gesch%C3%A4ftsordnung_Landesdelegiertenrat#.C2.A7_3_Er.C3.B6ffnung.2C_Wahl_und_Aufgaben_des_Pr.C3.A4sidiums Geschäftsordnung Landesdelegiertentrat: §3 Eröffnung, Wahl und Aufgaben des Präsidiums - Absatz 3 ]mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung gewählt. Das Präsidium übernimmt dann die Aufgaben einer Antragskommission und entscheidet über die Zulässigkeit von Anträgen. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Gesch%C3%A4ftsordnung_Landesdelegiertenrat#.C2.A7_3_Er.C3.B6ffnung.2C_Wahl_und_Aufgaben_des_Pr.C3.A4sidiums Geschäftsordnung Landesdelegiertentrat: §3 Eröffnung, Wahl und Aufgaben des Präsidiums - Absatz 4] Das Präsidium übt während der Sitzung das Hausrecht aus. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Gesch%C3%A4ftsordnung_Landesdelegiertenrat#.C2.A7_3_Er.C3.B6ffnung.2C_Wahl_und_Aufgaben_des_Pr.C3.A4sidiums Geschäftsordnung Landesdelegiertentrat: §3 Eröffnung, Wahl und Aufgaben des Präsidiums - Absatz 5].<br> | |||
Gibt es Zweifel bei der Auslegung der Geschäftsordnung entscheidet das Präsidium. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Gesch%C3%A4ftsordnung_Landesdelegiertenrat#.C2.A7_3_Er.C3.B6ffnung.2C_Wahl_und_Aufgaben_des_Pr.C3.A4sidiums Geschäftsordnung Landesdelegiertentrat: §3 Eröffnung, Wahl und Aufgaben des Präsidiums - Absatz 6]. | |||
== Geschäftsordnung == | == Geschäftsordnung == | ||
Der Landesdelegiertenrat gibt sich laut [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_11_Landesdelegiertenrat Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 5] selbstständig eine [[Geschäftsordnung Landesdelegiertenrat | Geschäftsordnung]]. | Der Landesdelegiertenrat gibt sich laut [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_11_Landesdelegiertenrat Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 5] selbstständig eine [[Geschäftsordnung Landesdelegiertenrat | Geschäftsordnung]]. |
Version vom 14. Mai 2020, 08:56 Uhr
Der Landesdelegiertenrat ist das oberste Organ zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen. Er beschließt in diesem Zeitraum über die Richtlinien der Partei-Politik, berät und kontrolliert den Landesvorstand und kann dessen Beschlüsse überprüfen und mit einfacher Mehrheit aufheben. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 1)
Aufgaben
- Anerkennung von Landesarbeitsgemeinschaften (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §16 Landesarbeitsgemeinschaften - Absatz 2)
sowie deren Auflösung (siehe: Statut der Landesarbeitsgemeinschaften: §4 Anerkennung - Absatz 2)
- Einberufung einer Urabstimmung (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §24 Urabstimmung - Absatz 3)
Tagungsrhythmus
Der Landesdelegiertenrat tagt mindestens einmal im Jahr, wenn nicht mindestens zwei Landesdelegiertenkonferenzen stattfinden. Er wird durch den Landesvorstand einberufen, oder aber von zwei Kreisverbänden. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 3)
Fristen
Der Landesdelegiertenrat wird durch den Landesvorstand in der Regel 12 Wochen vorher terminiert. Die Einladung wird durch den Landesvorstand 6 Wochen vorher versandt. Der Einladung erfolgt schriftlich und verfügt über eine vorläufige Tagesordnung. (Siehe: Geschäftsordnung des Landesdelegiertenrates: §1 Einladung.
Mandatsprüfung
Laut Geschäftsordnung Landesdelegiertenrat: §4 Beschlussfähigkeit, Mandatsprüfung - Absatz 1 wählt der Landesdelegiertenrat eine Mandatsprüfungskommission, die aus einem [Mitglieder | Mitglied] besteht. Nach der Wahl der Mandatsprüfungskommission stellt diese die Beschlussfähigkeit fest.
Ablauf
Laut Geschäftsordnung Landesdelegiertenrat: §2 Sitzungsablauf werden die Sitzungen in folgender Reihenfolge strukturiert:
- Eröffnung, Wahl des Präsidiums
- Wahl des/der Protokolant_in
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
- Behandlung der Tagesordnung
- Schließung der Sitzung
Der Landesdelegiertenrat wird durch ein Mitglied des Landesvorstandes eröffnet. (Siehe: Geschäftsordnung Landesdelegiertenrat: §3 Eröffnung, Wahl und Aufgaben des Präsidiums - Absatz 1
Antragsberechtigt
Jede Landesarbeitsgemeinschaft ist antragsberechtigt. (Siehe: Statut der Landesarbeitsgemeinschaften: §2 Stellung der LAGen in der Partei - Absatz 2) Mitglieder des Präsidiums, die einen Tagesordnungspunkt moderieren, müssen sich in ihren Redebeiträgen auf die Moderation beschränken und dürfen auch keine Anträge stellen. (Siehe: Geschäftsordnung Landesdelegiertentrat: §3 Eröffnung, Wahl und Aufgaben des Präsidiums - Absatz 7
Mitglieder
Dem Landesdelegiertenrat sitzt sich laut Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 2 zusammen aus:
- je zwei Delegierten pro Kreisverband,
- zwei Mitgliedern des Landesvorstandes,
- zwei Mandatsträger*innen aus dem Landtag, dem Bundestag und/oder dem Europäischen Parlament,
- zwei Mitgliedern der [GRÜNEN Jugend Mecklenburg-Vorpommern], die auch Mitglied bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern sein müssen,
sowie
- zwei Mitgliedern des Landesfrauenrates.
Die Delegierten der Kreisverbände werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Die übrigen Delegierten werden von den entsendeten Organe und Vereinigungen gewählt, mit Ausnahme der Mandatsträger*innen aus Landtag, Bundestag oder Europäischem Parlament. Diese werden durch die Landesdelegiertenkonferenz gewählt. Bei der Delegierung die Landeswahlordnung und das Landesfrauenstatut zu beachten. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 2)
Ein Kreisverband kann aber laut Satzung des Landesverbandes: §9 Organe - Absatz 2 die Fähigkeit verlieren stimmberechtigte Mitglieder zu delegieren, wenn er zum Zeitpunkt der Eröffnung der Landesdelegiertenkonferenz mit seiner Beitragsabführung gemäß Landesfinanzordnung: §7 Mitgliedsbeiträge - Absatz 2 zwei oder mehr Quartale im Rückstand ist und keine mit dem Landesfinanzrat abgestimmte Regelung vorliegt.
Beschlussfähigkeit
Der Landesdelegiertenrat ist laut Satzung des Landesverbandes: §19 Beschlussfähigkeit - Absatz 2 und Geschäftsordnung Landesdelegiertenrat: §4 Beschlussfähigkeit, Mandatsprüfung - Absatz 2 beschlussfähig, wenn und solange mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
Alle Beschlüsse können durch eine Landesdelegiertenkonferenz aufgehoben werden. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 4)
Präsidium
Dem Präsidium gehören laut Geschäftsordnung Landesdelegiertentrat: §3 Eröffnung, Wahl und Aufgaben des Präsidiums - Absatz 2 mindestens zwei Mitglieder an. Diese werden nach Geschäftsordnung Landesdelegiertentrat: §3 Eröffnung, Wahl und Aufgaben des Präsidiums - Absatz 3 mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung gewählt. Das Präsidium übernimmt dann die Aufgaben einer Antragskommission und entscheidet über die Zulässigkeit von Anträgen. (Siehe: Geschäftsordnung Landesdelegiertentrat: §3 Eröffnung, Wahl und Aufgaben des Präsidiums - Absatz 4 Das Präsidium übt während der Sitzung das Hausrecht aus. (Siehe: Geschäftsordnung Landesdelegiertentrat: §3 Eröffnung, Wahl und Aufgaben des Präsidiums - Absatz 5.
Gibt es Zweifel bei der Auslegung der Geschäftsordnung entscheidet das Präsidium. (Siehe: Geschäftsordnung Landesdelegiertentrat: §3 Eröffnung, Wahl und Aufgaben des Präsidiums - Absatz 6.
Geschäftsordnung
Der Landesdelegiertenrat gibt sich laut Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 5 selbstständig eine Geschäftsordnung.