Landesverband

Aus Bündnis 90 / Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern
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Der Landesverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern (kurz: LV MV] ist einer von 16 Landesverbänden, welche alle zusammen den Bundesverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bilden. Der Sitz der Landesgeschäftsstelle ist in Schwerin und die offizielle Kurzbezeichnung lautet "GRÜNE". (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §1 Name und Sitz}

So wie die anderen Landesverbände, hat er für sich eine eigene Gremien und Beschluss-Struktur gegeben, die sich teilweise denen anderer Bündnisgrüner Landesverbände ähneln, teilweise aber auch unterscheiden.

Geschichte

Die Geschichte des Landesverbandes ist auf Wikipedia ausführlich in folgenden Abschnitten zusammengefasst:

Bei der Landtagswahl 2016 wurde der Wiedereinzug in den Schweriner Landtag mit 4,8% denkbar knapp verpasst. Ohne Landtagsfraktion und nach einem umfangreichen Rückbau und Umstrukturierungsprozess gelang es jedoch bei der Bundestagswahl 2017 das Bundestagsmandat wieder zu erlangen. Die damalige Landesvorsitzende Claudia Müller löste damit Harald Terpe ab.

Im Zuge der Europa- und Kommunalwahlen 2019 zog zum ersten Mal mit Niklas Nienaß ein Mitglied des grünen meckelnburg-vorpommerschen Landesverbandes ins Europa-Parlament ein. In Rostock wurden BÜNDNIS 90/Die Grünen sogar stärkste Kraft bei der Europawahl. Im Zuge der Kommunalwahl zogen Bündnis 90/Die Grünen in alle 6 Kreistage, sowie in die Stadtvertretung Schwerin und Bürgerschaft Rostock in Fraktionsstärke ein.

Mitgliedskreisverbände

Der Landesverband von BÜNDNIS 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern ist ein Verbund von insgesamt acht Kreisverbänden. Diese sind:

Gremien

In folgende Gremien können sich Mitglieder stimmberechtigt entsenden lassen. Die Landesdelegiertenkonferenz ist laut Satzung des Landesverbandes: §10 - Absatz 7 das oberste beschlussfassende Gremium des Landesverbandes. Das heißt, dass dieses Gremium auch alle Beschlüsse der anderen Gremien revidieren kann.

Landesgeschäftsstelle

Die Landesgeschäftsstelle ist das "Hauptbüro" des Landesverbandes. Dort arbeitet das Personal des Landesverbandes, welches den Landesvorstand bei der Erledigung der administrativen und Umsetzung der politischen Beschlüsse unterstützt. Sie unterstützt ferner bei der Öffentlichkeitsarbeit sowie partei-internen Kommunikation. Insbesondere im Rahmen von Landtagswahlkämpfen fungiert die Landesgeschäftsstelle auch als Wahlkampfzentrale.

Wird eine Urabstimmung durchgeführt ist sie für deren Durchführung verantwortlich. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §24 Urabstimmung - Absatz 4) Die Landesgeschäftsstelle wird von Landesgeschäftsführer*innen geführt. Sie nehmen die Aufgaben der Büroleitung war, unterstützen den Geschäftsführenden Ausschuss bei der Personalführung und sind oftmals für die Kommunikation zwischen Politischer und Personal-Ebene zuständig. In der Regel wird die Landesgeschäftsführung durch Fachreferent*innen unterstützt.

Die Landesfinanzordnung: §13 Personalausgaben verpflichtet den Landesvorstand dazu, dass:

  1. bei der Bezahlung von Mitarbeiter*innen nicht nur auf die Einhaltung eines Mindestlohnes achtet, sondern, dass der gesetzlichen Mindestlohn um mindestens 1,00 EUR pro Stunde übertroffen wird.
  2. Die monatliche Vergütung für ein studienbegleitendes oder vergleichbares Vollzeitpraktikum mindestens 300 Euro beträgt.

Der Sitz der Landesgeschäftsstelle befindet sich in der Gaußstraße 5; 19055 Schwerin. Der Sitz der Landesgeschäftsstelle in Schwerin ist in der Satzung des Landesverbandes: §1 Name und Sitz - Absatz 2 festgeschrieben.

Mitwirkung auf Bundesebene

Die beschlussfassenden Gremien des Landesverbandes können Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIe Grünen Mecklenburg-Vorpommern in folgende Gremien des Bundesverbandes delegieren um dort an bundespolitischen Positionierungen mitzuarbeiten.

Mitwirkung auf Europa-Ebene

  • Delegierung zum EGP-Kongress (Kongress der Europäischen Grünen Partei)

Gleichberechtigte Teilhabe

Laut Satzung des Landesverbandes: §25 Sicherung der Gleichberechtigung übernimmt der Landesverband alle Regelungen des Bundesfrauenstatutes

Auflösung oder Verschmelzung

Der Landesverband kann sich laut Satzung des Landesverbandes: §26 Auflösung auflösen oder mit einer anderen Organisation verschmelzen, wenn eine Landesdelegiertenkonferenz dies mit 2/3-Mehrheit entscheidet und der Beschluss durch eine Urabstimmung bestätigt wird.
Im falle einer Auflösung fällt das Vermögen des Landesverbandes an den Bundesverband.

Wahlen

Informationen zu Wahlen sind in diesem Artikel zusammengefasst.

Spenden

Anonyme Spenden über mehr als 500 Euro, die von einem Kreisverband an den Landesverband weitergereicht wurden, oder die direkt beim Landesverband eingegangen sind, sind unverzüglich an die Bundesebene weiterzuleiten, damit diese die Spende an das Präsidium des Deutschen Bundestages weiterreicht. (Siehe: Landesfinanzordnung: §9 Spenden - Absatz 1)

Die Landesfinanzordnung: §9 Spenden - Absatz 4 verpflichtet den Landesverband und damit auch alle seine Gliederungen, Ebenen und Organe zur Einhaltung des Spendenkodex des Bundesverbandes.