Fördermitgliedschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. April 2020, 21:01 Uhr
Laut Satzung des Landesverbandes: §3 Aufnahme von Mitgliedern - Absatz 5 sind auch Fördermitgliedschaften möglich.
Aufnahme von Fördermitgliedschaften
Der Landesvorstand kann auf Antrag auch Fördermitglieder aufnehmen. In der Regel haben auch die Kreisverbände in ihren Satzungen ebenfalls Regelungen zur Aufnahme von Fördermitgliedern.
Rechte von Fördermitgliedern
Fördermitglieder haben die gleichen Rechte, wie freie Mitarbeiter*innen. Das heißt Fördermitglieder haben das Recht:
- auf Beteiligung an der politischen Arbeit und Diskussion de Gremiums
- über die Arbeit des betreffenden Gremiums informiert zu werden.
Höhe der finanziellen Förderung
Die Höhe des Förderbeitrages richtet sich nach den Möglichkeiten des Fördermitglieds.