Urabstimmung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Mai 2020, 08:58 Uhr
Aufgaben
Der Landesverband kann nur aufgelöst oder mit einer anderen Organsiation verschmolzen werden, wenn eine Landesdelegiertenkonferenz dies mit 2/3-Mehrheit beschließt und dieser Beschluss durch eine Urabstimmung bestätigt wird. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §26 Auflösung)